GERICHTSGUTACHTEN 

Ein Sachverständiger wird häufig beauftragt, um ein Gerichtsgutachten zu erstellen, wenn es zu Streitigkeiten über Bauqualität, Baumängel oder andere baurelevante Fragen kommt. Hier ist eine typische Vorgehensweise:


1. BEAUFTRAGUNG UND AUFTRAGSKLÄRUNG 


  • Beauftragung durch das Gericht: Der Sachverständige wird von der ordentlichen Gerichtsbarkeit schriftlich oder elektronisch mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt. 
  • Beweisbeschluss: Es geht dem Sachverständigen ein Beweisbeschluss zu. Hier sind Antragsteller- und Antragsgegnerin wie auch die Prozessbevollmächtigten benannt (mit Anschrift).
  • Auftragsklärung: Im Beweisbeschluss sind die Beweisbeschlussfragen formuliert zu denen der Sachverständige Stellung nehmen soll (Sachverständigengutachten). Es wird geklärt, welche Informationen und Dokumente benötigt werden.

2. AKTENSTUDIUM

  • Durchsicht der Unterlagen: Der Sachverständige studiert alle relevanten Bauunterlagen, Pläne, Verträge und eventuell bereits vorliegende Gutachten.
  • Analyse der Fragestellung: Er analysiert die spezifischen Fragen des Gerichts und bereitet sich auf die Ortsbesichtigung vor.

3. ORTSTERMIN & BEWEISSICHERUNG 

  • Terminvereinbarung: Der Sachverständige vereinbart einen Ortstermin mit den beteiligten Parteien.
  • Ortstermin: Es folgen ein oder mehrere Ortstermine am Objekt. Je nach Situation mit allen Beteiligten oder nur dem Auftraggeber bzw. der anderen Seite. Der Sachverständige kann in verschiedenen Fällen auch Ortstermine alleine oder mit seinen Gehilfen wahrnehmen (z.B. Aufmaß, sonstige Beweissicherung). Bei der Begehung nimmt er den Bauzustand genau in Augenschein, fotografiert und dokumentiert relevante Bauteile und Mängel. Hier dürfen Hinweise zur Beweissicherung der Parteien dem Sachverständigen mitgeteilt werden.
  • Beweissicherung: Es werden Proben entnommen, Maße genommen und eventuell Spezialuntersuchungen veranlasst.

4. ANALYSE & BEWERTUNG 

  • Technische Analyse: Der Sachverständige wertet die vor Ort gewonnenen Daten aus und analysiert die Bauausführung in Bezug auf die geltenden Normen und Standards.
  • Ursachenforschung: Er ermittelt die Ursachen von festgestellten Mängeln und beurteilt deren Auswirkungen.

5. GUTACHTENERSTELLUNG 

  • Erstellung des Gutachtens: Der Sachverständige fasst seine Erkenntnisse und Bewertungen in einem schriftlichen Gutachten zusammen.
  • Klare Darstellung: Das Gutachten enthält eine klare Darstellung der festgestellten Sachverhalte, eine Bewertung und Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen.
  • Begründung: Jede Aussage wird sachlich und nachvollziehbar begründet, häufig unter Verweis auf Normen und Regelwerke.

6. ABGABE & ERLÄUTERUNG DES GUTACHTENS 

  • Einreichung beim Gericht: Das fertige Gutachten wird an das Gericht übergeben.
  • Erläuterung bei Gericht: Der Sachverständige kann vom Gericht zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens geladen werden, wo er seine Feststellungen und Bewertungen vorträgt und Fragen beantwortet.

7. NACHBEREITUNG 

  • Stellungnahmen: Gegebenenfalls werden nachträgliche Fragen des Gerichts oder der Parteien schriftlich beantwortet.
  • Ergänzungsgutachten: Falls notwendig, erstellt der Sachverständige ergänzende Gutachten, basierend auf neuen Erkenntnissen oder zusätzlichen Untersuchungen.





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