PRIVATGUTACHTEN
Ein Sachverständiger wird häufig für die Erstellung von Privatgutachten beauftragt, beispielsweise von Bauherren, Eigentümern oder Baufirmen. Die Vorgehensweise bei einem Privatgutachten unterscheidet sich in einigen Aspekten von einem Gerichtsgutachten. Hier sind die typischen Schritte, die ein Sachverständiger bei der Erstellung eines Privatgutachtens befolgt:
1. BEAUFTRAGUNG & ERSTGESPRÄCH
| - Auftragsklärung: Der Sachverständige wird per E-Mail oder Anruf vom Auftraggeber (Bauherr oder Handwerker) kontaktiert und über die Sachlage befragt/informiert. Es wird, im Idealfall eine klare Fragestellung zum Sachverhalt vom Auftraggeber formuliert (eventuell auch zusammen mit dem Sachverständigen). Es wird festgelegt, welche Ziele mit dem Gutachten erreicht werden sollen.
- Angebotserstellung: Es wird ein „Vertrag über die Erstellung eines Sachverständigengutachtens“ zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber geschlossen
oder bereits über "Baubegleitende Maßnahmen".
Der Sachverständige erstellt einen Vertrag, das den Leistungsumfang, die voraussichtlichen Kosten und den Zeitrahmen enthält.
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2. AKTENSTUDIUM & VORBEREITUNG
| - Durchsicht der Unterlagen: Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen relevante Bauunterlagen, Pläne, Verträge und eventuell bereits vorliegende Gutachten zur Verfügung.
- Vorbereitung für den Ortstermin: Der Sachverständige bereitet sich auf den Ortstermin vor, indem er die Unterlagen studiert und sich auf mögliche Fragestellungen einstellt.
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3. ORTSTERMIN & BEWEISSICHERUNG
| - Terminvereinbarung: Ein Termin für den Ortstermin wird mit dem Auftraggeber und gegebenenfalls weiteren Beteiligten vereinbart.
- Ortstermin: Es folgen ein oder mehrere Ortstermine am Objekt. Je nach Situation mit allen Beteiligten oder nur dem Auftraggeber bzw. der anderen Seite. Der Sachverständige kann in verschiedenen Fällen auch Ortstermine alleine oder mit seinen Gehilfen wahrnehmen (z.B. Aufmaß, sonstige Beweissicherung). Bei der Begehung nimmt der Sachverständige den Bauzustand genau in Augenschein, dokumentiert und fotografiert relevante Bauteile und Mängel.
- Beweissicherung: Es werden Proben entnommen, Maße genommen und eventuell Spezialuntersuchungen durchgeführt.
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4. ANALYSE & BEWERTUNG
| - Technische Analyse: Der Sachverständige wertet die vor Ort gewonnenen Daten aus und analysiert die Bauausführung in Bezug auf die geltenden Normen und Standards.
- Ursachenforschung: Er ermittelt die Ursachen von festgestellten Mängeln und beurteilt deren Auswirkungen.
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5. GUTACHTENERSTELLUNG
| - Erstellung des Gutachtens: Der Sachverständige fasst seine Erkenntnisse und Bewertungen in einem schriftlichen Gutachten zusammen.
- Klare Darstellung: Das Gutachten enthält eine klare Darstellung der festgestellten Sachverhalte, eine Bewertung und Beantwortung der Fragestellungen des Auftraggebers.
- Begründung: Jede Aussage wird sachlich und nachvollziehbar begründet, häufig unter Verweis auf Normen und Regelwerke.
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6. PRÄSENTATION & BESPRECHUNG DES GUTACHTENS
| - Abgabe des Gutachtens: Das fertige Gutachten wird dem Auftraggeber übergeben.
- Besprechung: Der Sachverständige bespricht das Gutachten mit dem Auftraggeber und erklärt die wichtigsten Feststellungen und Bewertungen. Fragen des Auftraggebers werden beantwortet.
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7. NACHBEREITUNG
| - Ergänzungen und Stellungnahmen: Falls notwendig, erstellt der Sachverständige ergänzende Gutachten oder Stellungnahmen, basierend auf neuen Erkenntnissen oder zusätzlichen Untersuchungen.
- Beratung: Der Sachverständige kann dem Auftraggeber Empfehlungen für weitere Schritte geben, z.B. Maßnahmen zur Mängelbeseitigung oder zur Vermeidung zukünftiger Probleme.
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